Fr., 01.03.2019 - 20:54
Guten Abend
Ich frage für eine Freundin die kein FB hat. Sie hat von der Staatsanwaltschaft eine "Vorladung in Strafsachen (Art. 201 ff. StPO) erhalten. Sie wird als Auskunftsperson vorgeladen. Als Beschuldigte werden 2 Personen genannt, die ihr bekannt sind. Nun versteht sie nicht, ob sie einfach über diese Personen Auskunft geben muss, oder ob sie auch beschuldigt ist? Sie hat den Brief jetzt nach Feierabend im Briefkasten gefunden, deshalb kann sie nicht anrufen und fragen. Danke im Voraus für Euer Feedback. LG