Sa., 08.07.2017 - 20:44
Guten Abend
Ich bin umgezogen, nun fand ich in meinem Briefkasten einen Brief eines Nachbarns, der ein Stockwerk über mir schläft.
In diesem Brief werde ich darum gebeten, das Rauchen auf meinem Balkon ab 22.00 Uhr zu unterlassen, da mein Rauch in dessen Schlafzimmer zieht. Ansosten sähe er sich gezwungen, sich bei der Verwaltung zu beschweren.
Drin rauchen möchte ich nicht, Ärger im neuen Haus aber eigentlich auch nicht.
Darf das Rauchen auf dem Balkon ab einer gewissen Zeit verboten werden? Ich bin ja gerne bereit, ganz draussen zu rauchen, nicht auf meinem Balkon, aber nicht bei jedem Wetter. Könnte die Verwaltung uns deswegen künden?