Don, 29.09.2016 - 20:21

Guten abend frau metzler
Danke für die aufnahme ih ihre gruppe.
Ich bitte Sie das anonym zu posten:
Ich habe eine ausbildung angefangen mit rückzahlungsvereinbarung des schulgeldes. Nun bin ich krank geworden und mir wurde gekündigt....
Ich bekan nun einen brief dass ich die kosten zurückzahlen muss.... In der vereinbarung steht aber:"erfolgt die auflösung des Dienstverhältnisses durch die Firma aus Gründen, welche die Angestelltenicht zu vertreten hat (zb. personalabbau) entfällt die verpflichtung zur rückzahlung.
Krankheit ist ja auch nicht selbst verschuldet(erschöpfungsdepression)?
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank

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