Di., 19.12.2017 - 21:05
Guten Abend! Folgende Situation...
Schuldner ist ins Ausland (Frankreich) abgehauen. Neue Adresse ist noch unbekannt. Zahlungsbefehl mit Rechtsvorschlag liegt vor, der über das Bezirksgericht behoben werden kann, da ein Schuldtitel vorliegt. Da die Schweiz nicht ins Ausland weiter betreiben kann wollte ich Euch fragen ob jemand von Euch Erfahrung hat mit Geldeintreibung im Ausland? Ich bin für jeden Tipp dankbar...