So., 20.11.2016 - 18:29
Guten Abend,
die Mietzinsgrenzwerte der Sozialhilfe sind prinzipiell festgehalten.
In den Gesetzen steht MIETZINSgrenzwerte. In Basel betont man dies mit - die NK werden zusätzlich bezahlt.
In Baselland wird dies wie gehandhabt?!
Soweit ich mich erinnere, heißt es 12000.- im Jahr, also 1000.- pro Monat MIETZINS. Korrekt?
Meine Frage;
Mietzinse sind nicht Nebenkosten? - korrekt!
Dies ist wörtlich DERARTIG KLAR festgehalten, oder?!