Fr., 01.03.2019 - 20:47

guten abend allerseits 😊

evtl kann mir hier jemand weiterhelfen!?

kann mir die verwaltung die wohnung kündigen wegen denn haustieren, sprich zwei hunde die meiner freundin gehören?

es ist so.

im mietvertrag steht das haustiere nur mit schriftlicher erlaubnis der verwaltung gehalten werden dürfen. in dem hochhaus, ca 162 wohnungen, wo wir wohnen, sind haustiere aber generell nicht erlaubt, weshalb auch nie eine schriftliche bewiligung erteilt wird. steht so im schreiben, das ich heute eingeschrieben von der verwaltung erhalten habe.

die wohnung läuft auf meinen namen.

die hunde aber auf denn namen meiner freundin die vor knapp einem jahr zu mir gezogen ist. im untermietvertrag. sie brachte dazumal einen hund mit und es gab keine probleme.
vor 3 wochen schafften wir einen zweiten hund an, da es mehrere parteien im hochhaus gibt, die auch hunde halten. irgendjemand störte sich wohl an der rasse (amstaff) und gab bei der verwaltung beschwerde ein. deshalb jetzt die abmahnung von der verwaltung.

es gibt aber in diesem wohnhaus mehrere andere bewohner die auch 1-2 hunde halten wie schon erwähnt und die erhielten nochnie ein solches schreiben. trotz jahrelanger hundehaltung. deswegen machten wir uns keine gedanken über denn mietvertrag, da noch nie jemand probleme mit der verwaltung hatte was hunde betrifft. muss die verwaltung nicht jeden hundebesitzer gleich behandel was die "verbotene" haltung betrifft? oder haben ich/wir jetzt nur probleme, weil jemand uns bei der verwaltung verpetzt hat?

ihr ultimatum...beide hunde müssen inerhalb von 3 monaten weg, oder sie sehen sich gezwungen, das mietverhältnis unter vorbehalt der kündigunsfrist aufzulösen.

was noch dazu kommt, ich wohne schon seit 26 jahren in dieser wohnung.

das wir, respektiv ja ich gegen denn mietvertrag verstossen habe ist mir klar. deshalb bitte keine aufklärung was das angeht.

danke und haltet die ohren steiff 😉

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