Mi., 16.05.2018 - 22:42
Geil 🤣 Das Gesicht des 👮♂️ hätte ich im Blick sehen wollen 😉
Aber nun zur Rechtsfrage:
1. Ist das einfacher Diebstahl bzw.
2. Wäre es gewerbsmässiger wenn er noch zurück gegangen wäre um die Radarmesseinheit zu klauen.
Bin mir nicht ganz sicher, ob es für letzteres einen Absatzmarkt gibt. 😂
https://www.blick.ch/news/schweiz/mittelland/waehrend-radar-kontrolle-i…