Don, 07.07.2016 - 12:47

Frage zur vorzeitigen Wohnungkündigung: Ich will per Ende Oktober aus meiner Wohnung. Ordentlicjer Termin wäre aber erst Ende März. Muss ich die Kündigung auf Ende März erstellen mit demInhalt dass ich Ende Oktober ausziehe? Noch wichtiger für mich ist dass er einen Nachmieter suchen will und mir das eigentlich verbietet,bin ich dann gemäss Gesetz aus demVertrag raus und muss selber keinen Nahmieter suchen? Danke für eine Anwort. Christian

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