So., 01.11.2020 - 23:00
Frage zum Mietrecht:
Ich miete einen Platz in einer Gemeinschaftswerkstatt (Gewerberaum).
Ist für die Kündigungsfrist das Gewerbe (6 Monate) ausschlaggebend oder kann auch die 3 monatige Frist zum tragen kommen, da ich zur Untermiete bin?
Mietvertrag gibt es keinen. Mich interessiert was das OR meint.
Danke für sachdienliche Hinweise😆