So., 01.11.2020 - 23:00

Frage zum Mietrecht:

Ich miete einen Platz in einer Gemeinschaftswerkstatt (Gewerberaum).
Ist für die Kündigungsfrist das Gewerbe (6 Monate) ausschlaggebend oder kann auch die 3 monatige Frist zum tragen kommen, da ich zur Untermiete bin?

Mietvertrag gibt es keinen. Mich interessiert was das OR meint.

Danke für sachdienliche Hinweise😆

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