Mo., 18.07.2016 - 14:55

Frage zum Aussen und Innenverhältnis. Mir ist klar das bei einer gemeinsamen Wohnung bei welcher beide Unterschrieben haben im Aussenverhältnis gegenüber dem Vermieter haftbar sind bis zur Frist der offiziellen Kündigung, resp. bis zum Termin des Ablaufs des Mietvertrages. Nun aber bin ist die Situation so, dass die Gegenpartei behauptet das im Innenverhältnis (also Partner A und Partner B) eine maximale Frist von 6 Monaten gegeben ist. Ist dies korrekt?

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