Sa., 02.01.2021 - 12:00

Frage: Meine Podologin stellt eine Bearbeitungsgebühr für eine Quittung aus dem Jahr 2017 und 2018 von Total Fr. 40.- aus.
Ist das zulässig? Hat man für solche Abzockerbeträge eine gesetzliche Grundlage?
Liebe Grüsse und ein gutes neues Jahr

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