Mi., 10.08.2016 - 18:58
Frage KK: weiss jemand, wielange man noch Anrecht auf Rückvergütung hat? Ich hab per 1.1.16 die KK gewechselt und jetzt noch eine Rechung vom Zahnarzt gefunden, die ich bei der alten KK nicht eingereicht habe. Kann die noch einreichen? Die Rechung beim Arzt ist selbstverständlich bezahlt, es geht um die Vergütung der DH und des Röntgen, sowie der Spritzen.