Mo., 06.04.2020 - 11:00

Folgende Situation:

Ich bin seit dem 20.3 aufgrund der COVID-19-Verordnung Krank geschrieben, gültig bis vorerst 19.4! Dies trifft mich während meiner Ferien die bis zum 8.4 gedauert hätten. Ab 9.4 hätte ich wieder gearbeitet.
Jetzt zu meiner Frage: darf mir meine Firma ab dem 20.3 weiter meine Ferien und für die restliche Zeit bis am 8.4 Überzeit abziehen? Und wie sieht es aus für die restliche Zeit bis zum 19.4 oder falls es noch länger dauern sollte, kann man meine Überzeit bis auf 0std abbauen?
Spielt es eine Rolle ob man in der Privat Industrie arbeitet oder im ÖV/Beamter ist?

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