Don, 24.11.2016 - 22:38

Erbgemeinschaft

Ich und meine Stiefmutter bilden eine Erbengemeinschaft. Das Erbstück ist ein Bauernhof mit Liegenschaft sprich Bauernhaus mit Landanteil. Leider sind wir zerstritten und reden nur noch über Anwälte. Jetzt zu meiner Frage: Darf meine Stiefmutter Handwerker für z.b. eine Badezimmersanierung oder Jauchegrube Sanierung ohne mein Einverständnis beauftragen? Ich sollte dann für die Rechnungen eine Unterschrift aushändigen.
Ich bin der Meinung das das doch zusammen entschieden werden soll, oder liege ich da falsch? Sie verwaltet die Liegenschaft.

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