Fr., 12.03.2021 - 08:00

Eine Kollegin machte eine Gefährdungsmeldung bei der Kesb. Nun hat sie erfahren dass die Kesb ihren Namen preisgegeben hat.
Durfte die Kesb das ?
Sie hat Bedenken da es auch mit Kriminalität zu tun hat. Danke für Informationen

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