Di., 27.09.2016 - 17:38

Eine anonyme Frage:

Eine Freundin von mir lebt seit kurzem am Existenzminimum. Sie erhält kein Geld vom Sozialamt aber ihr Lohn ist nicht mehr als sie vom Sozialamt erhalten würde. Aufs Sozialamt gehen möchte sie auf keinen Fall... Die Frage ist nun ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung für die Krankenkasse hat. Auf der Homepage der SVA St. Gallen steht, dass das Reineinkommen des Jahres 2014 abgeschaut wird und anhand dessen berechner wird.
Nun fragen wir uns was eine Prämienverbilligung dann bitte bringt wenn Einkommen von vor 2 Jahren berechnet wird? Da hatte sie noch genug Geld und sicher keine IPV zugute... Aber JETZT hat sie kaum Geld, und soll nichts kriegen weils ihr im 2014 noch gut ging?
Machen wir einen Denkfehler oder ist das wirklich so das nicht die aktuelle Situation beachtet wird?
Es betrifft die Stadt St. Gallen.

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