Di., 10.04.2018 - 19:27
Ein schweizer Bürger will mit einer Brasilianerin in der Schweiz heiraten und leider gibt folgendes Problem. Sie war vom 24.10.2017 bis 19.01.2018 in der Schweiz als Touristin. Da sie nicht die nötigen Unterlagen zum Heirat hatte, ist sie zurück nach Brasilien ausgereist(bevor sie 3 Monaten im Schengen-Raum war). Da sie und der Verlobter in der Schweiz ein Gesuch für die Ehevorbereitung beim Zivilstandesamt schon gemacht hatten und unterschrieben hatten, musste sie die verlangte Papieren nur noch per Post vom Brasilien in die Schweiz senden und sie würde ein Termin fürs Vorbereiten der Ehe kriegen. Heute wurde der Ehemann angerufen und ein Termin für die Ehevorbereitung am 03.Mai 2018 gekriegt und anschliessend (falls alles gut ist) die Hochzeit am 22.Juni 2018 beim Zivilstandesamt. Jetzt behauptet das Migrationsamt im Aargau, dass sie unbedingt ein Visum in der Botschaft im Brasilien beantragen muss, sonst kann der Ehemann kein Familiennachzug nach der Heirat beantragen kann. Ist es nicht so dass man auch in der Schweiz den Familiennachzug beantragen kann??? Oder muss die Person ausreisen nach der Heirat?? Da uns am Telefon gesagt worden ist dass sie hier als Touristin heiraten kann und anschliessend bleiben kann sofern die Aufenthaltsbewilligung rechtzeitig eintrifft, falls nicht, selbstverständlich würde sie ausreisen. Wenn sie legal in der Schweiz ist warum muss sie trotzdem ausreisen? Im welcher Gesetz steht das?? Merkwürdig ist, sie war in der Schweiz und uns wurde anders informiert. Kennt jemand die Gesetzlage?
(Sorry für den langen Text)