Fr., 19.05.2017 - 01:00

Ein Bekannter von mir hat die Steuererklärung 2015 via Post dem Steueramt gesandt. Nun wurde er eingeschätzt mit der Begründung, die Steuererklärung hätten sie nie erhalten!. Er hat dann die Kopie persönlich gebracht. Jedoch beharrt das Steueramt darauf, dass er die eingeschätzte Steuer zu bezahlen hat, dieser Steuerbetrag ist ca.3x mehr als was er zu zahlen hätte?.
Frage: - wer ist beweispflichtig betr. verloren gegangener Steuererklärung? Aus meiner Sicht ist es ja schon ein Beweis, dass er die Kopie hat.
- was kann er noch dagegen machen?

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