Sa., 12.11.2016 - 17:07
Ein Bekannter ging in ein Warenhaus, kaufte Socken, Jacke etc. Eine Krawatte legte er der Verkäuferin ebenfalls hin. Die Verkäuferin (eine Blondine) packte alles in einen Sack. Als mein Bekannter zuhause ankam, merkte er, dass die Krawatte nicht auf dem Kaufbeleg aufgeführt ist und sie somit nicht bezahlt wurde. Ist er verpflichtet, das Warenhaus über diesen Umstand zu informieren?