Mo., 10.06.2019 - 13:54

Die Wogen der letzten Woche gingen bei Blick und 20Minuten in meinem Fall hoch.
Wie muss ich vorgehen, wenn die Täterschaft zweifelsfrei bekannt ist, jedoch man nicht weiss wer von den 2 Schwestern die Morddrohungen geschrieben hat, und es zu einem Freispruch kommt, nur weil das Tathandy mit keiner Tastensperre versehen war.
Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Zweifelsfalle für die Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft gibt mir jetzt nochmals 12 Monate Zeit neue Beweise zu liefern.
Warum muss ich die liefern?
Man kennt die Täterin, also wieso klagt man die nicht an? oder wieso klagt man nicht beide Schwestern an?
Wie kann ich die Staatsanwaltschaft wieder dazu bringen um in dem Fall neu zu ermitteln?

Danke Ihnen im Voraus bestens für Ihre konstruktiven Antworten.
Claudio Raschle, Vater von Janine

(Printscreen aus Gerichtsakten)

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