Sa., 21.03.2020 - 12:00

Danke für die Aufnahme und Hallo zusammen.

Folgendes: Ich wohne seit 2012 in einer Parterre Mietwohnung mit Gartensitzplatz. Seit meinem Einzug war der Garten zur Neben-/Zufahrtsstrasse hin eingezäunt bis anfangs dieser Woche. Da teile des Zauns auf der Eingangsseite des Hauses langsam am zerfallen sind und der neue Eigentümer kein Geld für einen neuen Zaun ausgeben möchte, wurden nun nur auf meiner Gartenseite die Zaunteile abgebaut um hinter dem Haus montiert zu werden. Ohne Vorankündigung und ohne Ersatz. Dies erfuhr ich auf Nachfrage bei meinem Nachbar, der auch unser Hauswart ist.

Nun zu meiner Frage: Darf der Eigentümer einfach den Zaun entfernen ohne Ersatz und ohne Vorankündigung? Da jetzt jeder einfach so da drauf rum spazieren kann und die 3 Jährige Tochter meines Partners nicht mehr gefahrlos draussen spielen kann interessiert mich das.

Vielen Dank für die Antworten.

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