Sa., 06.08.2016 - 01:41
Da ich speziell auf diese Frage nichts passendes im Internet fand, frage ich nun hier.
Gelten bei einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) bei Kindern unter 10jahren die selben Richtlinien wie bei Erwachsenen? Insbesondere wenn es sich um Suizidandrohungen und deren Erwähnungen handelt.
Ich finde zum Thema 'FU bei Kindern' nichts, gibt es da überhaupt einen Unterschied?
(Falls es nötig zu wissen ist - das Kind um das es sich handelt befindet sich bereits seit paar Monaten in ambulanter Therapie des KJPD)
Für sachliche Auskunft wäre ich und die betroffene Familie sehr dankbar.