Mi., 05.02.2020 - 12:01
Betreffend mietrecht
Hall zusammen. Ich habe meine wohnung auf den 31. März (kündigungsfrist drei monate) gekündigt nachdem ich den neuen mietvertrag unterschrieben hatte. Nun hat die mieterin meiner neuen wohnung per schlichtungsbehörde erwirkt dass sie bis ende September drin bleiben kann. Wie muss ich nun vorgehen um meine kündigung zu verlängern?