Sa., 13.05.2017 - 22:18

bei einer scheidung wird das gemeinsame haus ( beide im grundbuchamt eingetragen) verkauft. bin ich recht in der annahme das beide für die grundstückgewinnsteuer aufkommen müssen? egal wer nach der trennung das haus bewohnte? schliesslich konnten auch beide parteien die liegenschaft von der steuer abziehen.

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