Mi., 03.02.2016 - 11:22

Ausländerrecht

hallo zusammen wer kann mir weiter helfen?frag für meine freundin

sie ist österreicherin und hat c bewilligung welche in diesem jahr neu ausgestellt werden muss.sie arbeitet 40% bei einem headhanter und bezieht für den rest alv-geld.sie hat noch bis ca april2016 anspruch der taggelder. kann sie nachher umterstützung beim sozialamt beantragen (da der lohn von den 40% unter dem existenzminimum ist) oder muss sie die schweiz verlassen?

sie hat sonst immer gearbeitet aber findet einfach nichts

besten dank für eure hilfe!!

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