Mi., 03.02.2016 - 11:22
Ausländerrecht
hallo zusammen wer kann mir weiter helfen?frag für meine freundin
sie ist österreicherin und hat c bewilligung welche in diesem jahr neu ausgestellt werden muss.sie arbeitet 40% bei einem headhanter und bezieht für den rest alv-geld.sie hat noch bis ca april2016 anspruch der taggelder. kann sie nachher umterstützung beim sozialamt beantragen (da der lohn von den 40% unter dem existenzminimum ist) oder muss sie die schweiz verlassen?
sie hat sonst immer gearbeitet aber findet einfach nichts
besten dank für eure hilfe!!