Mo., 31.07.2017 - 15:21
In Art. 177 Abs. 1 TschV heisst es: "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Wenn man nun für den Eigengebrauch eine Katze oder einen Hund töten und essen will, welche "Kenntnisse" und "Fähigkeiten" braucht man genau?
Klar ist, dass das Tier vorgängig betäubt bzw. nicht unnötig leiden darf. Genügt folglich ein Elektrobolzen?