Mi., 27.09.2017 - 19:17
Arbeitsvertrag:
Im Arbeutsvertrag steht dass Abzüge von Stundenlohn von 30.- dazukommen.
Mündlich wurde abgemacht dass der Arbeitgeber die Abzüge begleicht.
Der Stundenlohn wurde Bar auf die Hand ausbezahlt.
Jetzt vordert der arveitgeber Rückzahlung der Abzüge mit einem Einzahlungsschein.
Muss dies bezahlt werden oder gilt die mündliche Vereinbarung? Bis vor 2 Wochen war die abmachung wie gehabt jetzt auf einmal der einzahlungsschein.