Fr., 03.02.2017 - 14:23
(Anonym):Wir haben ja zurzeit schimmel und wir haben die miete januar nicht überwiesen. Sie haben uns ein brief gesendet wo drin stand, wenn wir die miete nicht innert 30 tagen überweisen, müssen wir innert 30 tagen draussen sein. ( ist auch unser wunsch) kann die verwaltung uns für schadenersatz anklagen?
Vielen Dank für eure hilfe