Mo., 01.01.2018 - 21:24

(Anonym):Wie wahrscheinlich ist es , resp. ist es üblich , dass der Anspruch auf IV Rente erneut geprüft wird, nach erneuter Wohnsitznahme in der CH, nach mehrjährigem Auslandwohnsitz?
(Revision wurde vor 1 Jahr gemacht)

Danke für alle nützlichen Hinweise.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage