Mi., 16.01.2019 - 16:35

(Anonym):Vermieter stellt Rechnung über 400 Franken für Reparaturen.

Also ich habe dem Vermieter geschrieben, dass es im Bad Mängel hat, dass die
Stange, welches dem Duschvorhang hält, gebrochen ist und dies repariert
werden müsse.
Ohne Rückmeldung wurde ein Handwerker bestellt, der zusätzlich noch etwas
anderes im Bad repariert hat (was nicht nachgefragt wurde; es bestand wohl
ein Kommunikationsproblem zwischen Vermieter und Handwerker) und Wochen
später erhielte ich eine Rechnung von über 400.-.

Nun gebe ich zu, dass diese Stange wahrscheinlich ein kleiner Unterhalt
darstellt und deshalb ich es selber reparieren sollte.
Aber ist es legitim ohne Kentnisssetzung und ohne Einverständnis der Mieters
einen Handwerker zu rufen und die ganze Rechnung von mehr als 400 CHF dem
Mieter zu geben?
Zweitens, kann es ja nicht sein, dass der Handwerker etwas repariert, dass so
nie nachgefragt wurde, und die Kosten mir auferlegt? Mir wurde nie
mitgeteilt, dass ich die Kosten übernehmen muss.
Wie soll ich mich am Besten wehren?

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