Di., 24.12.2019 - 14:34

(Anonym):Schweigepflichtentbindung für Zusatzversicherung

Guten Abend zusammen

Ich bin dabei eine Zusatzversicherung abzuschliessen, beim Antrag kann/muss ich verschiedene Sachen ankreuzen. Unter anderem:

"Alle Ärzte, Zahnärzte, Spitäler, Krankenversicherungen und Versicherungen, welche bis zum Zeitpunkt der Antragsstellungen und in Zukunft über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person und die Leistungserbringung Auskunft erteilen können, insoweit von der Schweigepflicht zu entbinden, als die Angaben für die Bearbeitung des vorliegenden Antrages notwendig ist."

Was einleuchtend ist, dass es eine Schweigepflichtentbindung geben "muss", da ja die KK sonst keine Möglichkeit hat, diese Angaben zu überprüfen. Was mich aber stutzig macht, ist, dass es oben so offen formuliert ist bzw. ich es so verstehe.

Gilt diese Schweigepflichtentbindung unbefristet, oder nur bis ich eine Antwort zu diesem Antrag bekomme? Das "und in Zukunft" irritiert mich. Aber ist dies soweit ein üblicher Punkt bzw. formulierung?

Und kontaktieren sie dafür wirklich die Ärzte und lassen alle Gesundheitsdaten schicken, oder gibt es genaue Bestimmungen, was geschickt werden darf? ("als die Angaben für die Bearbeitung des vorliegenden Antrages notwendig ist.")

Liebe Grüsse

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage