Mo., 15.04.2019 - 09:02

(Anonym):Nach einer Scheidung hat die Ex-Ehefrau Anspruch auf einen Teil der AHV (da sie während der Ehe nicht erwerbstätig war). Wenn sie nun vor dem ordentlichen Rentenarlter verstirbt, entfällt dann dieser Anteil zu Gunsten meiner Rente - sprich, bekomme ich dann u.U. eine Vollrente, wenn alle anderen Faktoren erfüllt sind?

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