Fr., 22.06.2018 - 10:18
(Anonym):Nach dem Einreichen eines Steuererlassgesuchs infolge Sozialhilfeabhängigkeit erhielt ich die Mitteilung ich müsse einen Betreibungsregisterauszug beibringen?
Begründung: Sie seien bei einem Erlassgesuch rechtlich verpflichtet zu prüfen, ob Betreibungen bestehen.
Ich habe aber keine Betreibungen offen und muss nun 17 SFr.- dafür bezahlen.
Weiss jemand von Euch ob das wirklich so verlangt werden darf?
Vielen Dank.