Fr., 22.06.2018 - 10:18

(Anonym):Nach dem Einreichen eines Steuererlassgesuchs infolge Sozialhilfeabhängigkeit erhielt ich die Mitteilung ich müsse einen Betreibungsregisterauszug beibringen?
Begründung: Sie seien bei einem Erlassgesuch rechtlich verpflichtet zu prüfen, ob Betreibungen bestehen.
Ich habe aber keine Betreibungen offen und muss nun 17 SFr.- dafür bezahlen.
Weiss jemand von Euch ob das wirklich so verlangt werden darf?

Vielen Dank.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage