Mi., 26.09.2018 - 10:02
(Anonym):Muss ein AN während der Kündigungsfrist den Nachfolger (der für den Posten auch mehr Geld bekommt) auch in Dinge einarbeiten, welche der AN selbst nur durch Fortbildungen und privates Studium erlangt hat?
Z. B. Bedienung spezieller Programme, Programmieren auf Webseite, etc?
Ist er dazu verpflichtet oder muss nur das geschult werden, wo bereits Grundlagen und das Wissen besteht?