Di., 19.02.2019 - 19:35

(Anonym):mich interessiert wer für einen schaden an möbeln nach wasserschaden durch defekt der wc spülung aufkommen muss. ich wohne in einer mietwohnung und anscheinend haftet meine hausratvers. ist dies korrekt? wobei der schaden ja nicht von aussen eingetreten ist sondern eine defekte toilette... (in der halben wohnung ca 2 cm wasser)

besten dank und freundliche grüsse

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