Don, 13.12.2018 - 09:00
(Anonym):Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31. Dez. 2018. Seit Juli bin ich zu 100%
arbeitsunfähig. Ich habe laut Arbeitsvertrag noch 24 Tage Urlaub. Was
passiert mit diesen Urlaub, da ich diesen ja selbst nicht nehmen kann. Aus
den GAV kann ich keine Regelung bzl. Krankheit entnehmen. Habe ich ein Recht
auf Auszahlung des Urlaubs? Kann mir jemand bitte eine Hinweis geben.