Mo., 17.06.2019 - 08:48

(Anonym):Kannst du das bitte anonym reinnehmen?
Es stellt sich die Frage, ob es Usus ist, dass sie jeweils, obschon sie
URP erhalten, gleichzeitig auch den Anwalt voll bezahlen müssen, im Voraus. Also erhält der
Anwalt quasi zweimal seine Dienstleistung bezahlt.
Konkret stellt sich folgendes Prozedere dar, trotz URP:
1. Der Anwalt verlangt Kostenvorschuss vom Klienten, obschon dieser kein Geld hat, also muss der Klient bereits Schulden machen
2. Der Anwalt stellt laufen Rechnungen zu seinem Ansatz und kassiert diese auch ein, mit der jeweils mündlichen Zusage, dass wenn er dann das Geld vom Gericht habe, diese Gelder wieder zurückbezahlt würden. Falls nicht bezahlt würde, sehe sich der Anwalt gezwungen, die Arbeiten ruhen zu lassen. Also muss sich der Klient noch mehr verschulden, oder gibt auf und resigniert
3. Nachdem der Anwalt und Klient URP Abrechnung erhalten haben und der Anwalt sein Geld, stellt dieser noch Rechnung mit weiteren Leistungen, die der Klient noch zu bezahlen hat, anstatt, dass er das bereits Vorgeschossene an den Klienten zurückbezahlt.

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