Di., 04.07.2017 - 10:33
(Anonym):Im Ausland wohnhafte IV Rentner können keine EL beziehen.
Da es lediglich erlaubt ist, sich max. 3 Monate im Ausland aufzuhalten , wenn der Wohnsitz in der Schweiz ist und die EL zu beziehen , ist es doch theoretisch auch möglich sich an- und abzumelden ?
Oder gibt es eine Regelung diesbezüglich? Wiederholtes an- abmelden in der Schweiz ( CH Bürger)..?
Gibt es Sonderregelungen, z.B . wenn jemand gesundheitlich die Kälte meiden muss, eventuell vom Arzt bestätigt, dass ein längerer Auslandaufenthalt angebracht ist?
(Ich gehe davon aus dass man sich generell beliebig ab und anmelden kann ; aufgrund CH Bürgerrecht, alledings ist dies mit einem Aufwand verbunden.)
Besten Dank für allfällige Gesetzesartikel oder Verfügungen die bereits in diesem Zusammenhang erlassen wurden.