Fr., 08.09.2017 - 13:12
(Anonym)😉ie Situation ist folgende. Mein Mann ist Afrikaner. Er kam vor 4 Jahren in die Schweiz und hat hier eine Deutsche mit Schweizer Pass geheiratet. Die Ehe wurde geschieden und da es Probleme bei der Feststellung des Datums der Trennung gab, wurde die B-Bewilligung anulliert und ihm die Ausweisung angedroht. Er ging gegen den Entscheid vor und der Fall landete beim Bundesgericht... das sich einige Zeit liessen mit der Entscheidung. Das ausstehende Urteil hatte die aufschiebende Wirkung und er durfte hier bleiben und durfte auch arbeiten.
In dieser Wartezeit haben wir uns kennen gelernt und geheiratet. Da wir nur jeweils in einer 1 Zimmerwohnung lebten konnten wir nicht direkt zusammen ziehen. Das Migrationsamt teilte uns mit dass es eine Scheinehe sei und gabe erneut ein Datum zur Ausweisung bekannt, was aber aufgrund des ausstehenden Bundesgerichtsurteils ohne Konsequenzen war. Die Situation hat sich bei uns nun insofern geändert, dass wir zusammen leben und mein Mann arbeitet. Damit hätte er doch, durch die Ehe mit mir (einer Schweizerin) Anrecht auf eine neue B-Bewilligung, oder?
Nun kam heute endlich der Entscheid des Bundesgerichts, sein Einspruch wurde abgelehnt.
Jetzt zur eigentlichen Frage :
1. Hat das Bundesgerichtsurteil (in dem es ja um seine Exfrau ging) irgendeinen Einfluss auf unsere Ehe, bzw auf seinen Aufenthaltsstatus?
2. Oder liegt die Entscheidung weiterhin beim Migrationsamt?
Im Urteil stand nichts bzl Ausweisung oder ähnliches. Wir wollen zwar auswandern, aber organisiert und nicht zwangsläufig unter Zeitdruck. Mein Mann ist nach dem Bundesgerichtsurteil nun sicher dass er ausgewiesen wird. Ich seh es etwas.
Wäre sehr dankbar wenn jemand meine Fragen beantworten könnte bzw wüsste wie es rechtlich aussieht.
Ich bedanke mich im Vorraus.