Di., 20.11.2018 - 12:52
(Anonym):Ich war vob September 2015 bis September 2016 als ein Bettiebsmitarbeiter in
einer Firma angestellt. Oktober 2016 zum Schichtleiter befördert worden. Der
Lohnunterschied von Mitarbeiter und der neuen Stelle war 500 CHF. In den paar
Jahren (bis heute) ca. 340 Fr Lohnerhöhung erhalten. Per 01.02.2019 gebe ich
die Stelle wieder ab aufgrund Weiterbildung. Nun wurde mir ein neuer Lohn von
4300 angeboten. Als Schichtleiter waren es 4900 CHF.
4900 CHF Lohn Schichtleiter
-500 CHF "Beförderung"
= 4500 CHF. Wo ist die Lohnerhöhung hin?
Ist das erlaubt?