Mo., 07.05.2018 - 10:08

(Anonym):Ich bin leider zur Zeit auf Unterstützung vom Sozialamt angewiesen, was natürlich möglichst rasch beendet werden soll.
Meine Frage ist :
Darf das Sozialamt die Mietzahlung zurückhalten?
Ende März bekam ich kein Geld. Als ich Anfang April nachfragte, wurde mir
gesagt, dass erst bezahlt wird, wenn sie mich gesehen hat. Ich war darüber
etwas verwirrt, besonders da das Amt ja normalerweise einen Termin macht,
wenn sie einem sehen wollen und nicht einfach warten bis man nachfragt. Aber
gut... ich nahm den daraufhin ausgemachten Termin dann wahr, ich bekam für
das Sozialgeld eine direkte Auszahlung und es wurde gesagt die Miete würde
direkt überwiesen (wodurch sich ein Missverständniss ergab, da ich
verstand, es werde direkt an den Vermieter überwiesen). Am ca 21.4 leitete
meine Sozialbearbeiterin mir einen Mailverlauf zwischen ihr und meinem
Vermieter weiter. Ich fiel aus allem Wolken da ich, da ich ja überzeugt war
dass das SOZ die Miete um den 12.4 direkt überwiesen hatte. Ein Check meines
Kontos zeigte mir den Eingang der Mietzahlung vom SOZ am 19.4. Natürlich
hatte ich dann das Geld direkt weitergeleitet. Aber im Endeffekt bekam der
Vermieter die Miete April zu dem Zeitpunkt wo schon fast die Maimiete fällig
war.
Die Sozialbearbeiterin schickte mich ausserdem zum Arzt, mit Frist bis zum
27.4, um ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Den Arzttermin nahm ich am 26.4
wahr... also in der gehebenen Frist. Die besuchte Algemein Ärztin schickte
mich weiter zu zwei verschiedenen Fachärzten. Die Termine bekam ich da auf
Mitte bzw Ende Mai. So konnte ich dem SOZ also nur eine Bestätigung abgeben,
dass ich zu weiteren Untersuchungen weitergeleitet werde. Am 25.4 hatte die
Sozialbearbeiterin dann per Mail angekündigt dass sie erneut nicht auszahlt
bis sie das Gesundheitszeugnis hat.
Da bis heute kein Geld auf meinem Konto ist, fürchte ich dass sie das Geld
tatsächlich bis zum "Abschlussbericht" der Ärzte einbehält. Sorgen mach
ich mir hierbei nicht mal um das Sozialgeld selber... aber das ist jetzt
schon die dritte verspätete Mietzahlung (wegen Verspätung beim SOZ) dieses
Jahr und ich hab Angst die Wohnungskündigung zu bekommen.
Daher die Fragen :
1. Darf sie die Miete zurückhalten?
2. Darf sie das Geld algemein zurückhalten?
Eigentlich steht ja in den betreffenden Papieren, dass bei Verweigerung von
Anordnungen / nicht Einhalten von Terminen ect "nur" der Grundbedarf um 30%
gekürzt wird.
Wobei ich tatsächlich keine Termine versäumt habe / Arbeitsbemühungen
pünktlich abgegeben / Arzttermin innerhalb Frist wahrgenommen habe.

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