Di., 05.02.2019 - 11:48

(Anonym):Hallo zusammen...

Ich habe einen Änderung meines Arbeitsvertrages via WhatsApp zugestimmt.
Den neuen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Inwiefern ist meine WhatsApp Zusage bindend?
Kann der Arbeitgeber einen Rückzieher meinerseits anfechten?

...vielen Dank

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