Sa., 25.08.2018 - 21:06

(Anonym):Guten Tag.
Wir bekommen neue Eigentümer und fragen uns:
Kann der neue Eigentümer, (eine Immobiliengesellschaft) wegen Eigenbedarf eine ordentliche Kündigung auf den nächsten regulären Kündigungstermin aussprechen, auch wenn das Mietverhältniss mit einer festen Laufzeit geregelt ist. Das heisst, der neue Eigentümer könnte uns innerhalb von 6 Monaten raus haben??

Vielen Dank!

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