So., 23.12.2018 - 12:03
(Anonym):Guten Tag
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir waren knapp 4 Jahre verheiratet. Wir haben dazu bereits eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt. Wir haben keinen Ehevetrag. Nun hat meine Frau einen Anwalt engagiert bezüglich Rückerstattung ihres Eigenguts, welches sie in die Ehe eingebracht hat. Meine Frau hat mir zu Beginn der Ehe Steuerschulden und Kreditschulden reduziert, dies mit ihrem Eigengut. Es handelt sich da um circa 25'000 Franken. Dieses möchte sie jetzt vollumfänglich zurück. Obwohl dies sicher zum Teil rechtens ist, möchte ich hier trotzdem nachfragen, ob nicht weitere Faktoren hierzu gewichtet werden. Denn ich war über die 4 Jahre Ehe der Hauptverdiener, mein ganzer Lohn floss in die Haushaltskasse und in Ferien, ich selbst konnte nichts in dieser Zeit ansparen. Meine Frau trug mit ihrem Lohn dazu nur etwa einen Viertel bei. Gibt es eine Chance, dass solche Verhältnisse gewichtet werden ? Oder ist es einfach schwarz/weiss vor Gericht und ich habe die Einlagen meiner Frau vollumfänglich zurückzubezahlen ?
Danke vielmals für die Antworten.