Di., 02.04.2019 - 18:19

(Anonym):Guten Tag.
Ich habe eine Frage.
Wenn in einem Dienstleistungsvertrag steht: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Reicht dafür ein E Mail oder muss sie eingeschrieben sein?
Vielen Dank im Voraus.

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