Di., 24.07.2018 - 10:37
(Anonym):Frage zu Betreibungen (IV und EL Bezüger)
Eine Alleinerziehende mit 2 Kindern bezieht IV, EL, 2x Kinderzulagen und 2x
Kinderalimente (zusammen 700.-)
Die jährlichen Steuern fressen sie fast auf und sie will sie zukünftig
einfach nicht mehr bezahlen. Was kann vom Betreibungsamt an Einnahmen
genommen werden? Dürfen die auch an die Konten der Kinder? Haben Kinder
einen Freibetrag?
Ist es strafbar, die Steuern nicht mehr zu bezahlen?