Di., 11.09.2018 - 12:54

(Anonym):Frage in die Gruppe:
Wenn man aufgrund seines Berufes oder seiner Arbeit einem Berufsgeheimnis unterliegt und dann in einem sozialen Netzwerk (z.B. Facebook) von einem Fall, Vorfall, Kunden oder dergleichen schreibt, aber keine Namen nennt, sondern das Ganze anonymisiert, verletzt man dann dennoch das Berufsgeheimnis?
Weiss hier jemand genaueres...?

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