Mi., 10.10.2018 - 19:31

(Anonym):Frage Arbeitslosenkasse + Einstelltage: Muss der Entscheid über Einstelltage von der ALK in Form einer Verfügung kommuniziert werden oder muss der Versicherte bei der ALK nachfragen, um eine Begründung zu erhalten, weshalb nur ein Bruchteil der 70% ausbezahlt wurden? Die Frage betrifft nicht die Rechtmässigkeit der Verfügung, sondern nur die Kommunikationspflicht der Kasse (also konkret ob diese Info eine Hol- oder Bringschuld darstellt). Besten Dank im Voraus

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