Don, 12.07.2018 - 13:26

(Anonym)😀er Kindsvater schuldet 6000 CHF Unterhalt (bar-und betreuungsungerhalt).Waren nicht verheiratet. Das Alimenteninkasso treibt das Geld für mich ein und ich bekomme ne Bevorschussung für den laufenende Unterhalt, sowie die Weiterleitung des Geldes welches mein Ex an den Ausstand von immer noch 6000 CHF bezahlt.

Nun kam das neue Gerichtsurteil in dem steht, dass ab Januar 2018 bis auf weiteres der Unterhalt gesenkt wurde. Somit hat der Kindsvater für diese Monate bis heute zu viel Alimente bezahlt. Ca 2000 CHF zu viel.

Nun fordert die Gegenanwältin, dass das Alimenteninkasso die 2000 CHF dem Kindsvater aufs Konto überweist, obwohl er noch 6000 CHF Ausstand an Alimenten hat.
Und das Alimenteninkasso hat das Geld ja gar nicht, dass heisst Sie können das gar nicht ausbezahlen, da es an mich weitergeleitet wurde.

Das Alimenteninkasso wollte den Betrag verrechnen, damit mein Ex weniger Ausstand hat an Alimenten, mein Ex Partner möchte aber Geld sehen auf seinem Konto.

Im Gerichtsurteil steht, dass bereits geleistete Zahlungen verrechnet werden können.

Ist es nun rechtens, dass mein Ex Partner das zu viel bezahlte Geld in bar per sofort zurückfordert, obwohl noch ein Ausstand vorhanden ist?

Müsste er das Geld nicht von mir zurückfordern bzw. kann er dies überhaupt?

Ich bin anwaltlich vertreten, dieser ist nun aber 2 Wochen abwesend.
Das Alimenteninkasso sagt das geht in die Grauzone und liegt nicht mehr in deren Aufgabenbereich

Danke für eure Antworten.

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