So., 27.10.2019 - 15:56

(Anonym):Eine Person hat eine polizeiliche Wegweisung erhalten und hat trotz dieser Wegweisung eine Wohnung betreten, welche er nicht hätte betreten dürfen. Ich habe die Polizei angerufen und die Person ist daraufhin zum Anwalt geflüchtet und konnte bewirken, dass die Wegweisung ein paar stunden später aufgehoben wurde. Zum "Tatzeitpunkt" war die Wegweisung noch nicht aufgehoben und es gibt Beweisbilder, dass die Person die Wohnung betreten hat.
Kann man nun diese Person anzeigen?

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